Covid Impfung

COVID-19-Impfung: Information für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Angehörige und gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter

Alle Bewohnerinnen und Bewohner, das gesamte Personal (Pflege und Betreuung, Küche, Reinigung und andere Hilfsdienste) sowie Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder einem regelmäßigen Aufenthalt in Alten- und Pflegeheimen können und sollen sich frühzeitig gegen das neuartige Coronavirus impfen lassen. Damit schützen Sie sich vor einer COVID-19-Erkrankung, einem schweren Krankheitsverlauf und Todesfälle können vermieden werden.

Warum soll ich mich impfen lassen?

Als Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes zählen Sie zu einer von der Corona-Pandemie besonders gefährdeten Personengruppe. Gerade hier kommt es zu zahlreichen schweren Erkrankungen und Todesfällen. Eine Impfung gegen das Coronavirus ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Darum ist es wichtig, sich durch eine Impfung zu schützen.

Ist der Impfstoff für mich gefährlich?

Der COVID-19-Impfstoff wurde durch die Zulassungsbehörde streng geprüft und gilt als sicher. Jeder Impfstoff wurde in Studien mit mehreren zehntausenden Menschen erprobt und wird in anderen Ländern bereits verwendet. Der Impfstoff gilt als hochwirksam. Er enthält selbst keinen Virus und verändert auch nicht das Erbgut. Im Aufklärungsgespräch vor der Impfung besprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt, ob Sie für eine Impfung geeignet sind.

Kann ich mich durch die Impfung mit dem Coronavirus anstecken?

Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich bereits eine Coronavirus-Infektion hatte?

Ja. Die Impfung wird trotzdem gut vertragen und kann Ihr Immunsystem unterstützen. Daher kann und soll die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung erfolgen.

Gibt es Nebenwirkungen?

Ja. Bitte rechnen Sie damit, dass es zu einer leichten, vorübergehenden Beeinträchtigung kommen kann. Sie kennen Impfreaktionen vermutlich von anderen Impfungen: An der Einstichstelle (meist am Oberarm) können zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, eine Erwärmung der Haut oder Schmerzen auftreten. Außerdem können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Mattigkeit und Fieber auftreten. Diese Impfreaktionen sind ungefährlich und vergehen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst. Sie zeigen, dass der Körper auf die Impfung reagiert und sind jedenfalls deutlich harmloser als die Erkrankung und mögliche Folgen einer Erkrankung durch das Coronavirus. Derartige Impfreaktionen treten nach der Impfung gegen das Coronavirus etwas häufiger auf als nach anderen Impfungen. Sollten Sie nach der Impfung unter Beschwerden leiden, wenden Sie sich jedenfalls an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder an das Pflegepersonal. Sie oder Ihre Angehörigen können auch selbst Nebenwirkungen an die Medizinmarktaufsicht (AGES MEA) in Österreich unter dieser Telefonnummer melden: 0800 555 621

Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Sobald der Impfstoff in Österreich zur Verfügung steht, werden Sie als Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes von Ihrer Heimleitung über die Möglichkeit der Impfung informiert. Die Impfung wird vor Ort von Ihrem Alten- und Pflegeheim organisiert und erfolgt mittels 2 Dosen innerhalb weniger Wochen.

Wer führt die Impfungen durch?

Die Impfung wird durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch geschultes, medizinisches Personal (z.B. Krankenpflegerinnen oder Krankenpfleger) nach schriftlicher, ärztlicher Anordnung durchgeführt.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Mit einer COVID-19-Impfung senken Sie jedoch das Risiko, selbst schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar daran zu sterben.

Was müssen Sie zur Impfung mitbringen?
• Ihre Sozialversicherungsnummer
• die unterschriebene Aufklärungs- und Einwilligungserklärung
• Ihren Impfpass (falls vorhanden)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Weiters steht Ihnen die Coronavirus-Hotline unter 0800 555 621 kostenlos von 0-24 Uhr zur Verfügung. Die vorliegende Darstellung dient als Kurzinformation zur COVID-19-Impfung und zur unterstützenden Erklärung für die jeweilige Zielgruppe, deren Angehörige oder Vertreterinnen und Vertretern.

Wenn Sie sich impfen lassen möchten, wird Ihr Einverständnis zu einer COVID-19-Impfung in einem getrennten Schreiben eingeholt.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00-0
sozialministerium.at