Angehörigenbesuche

Liebe Angehörige,

mit Wirksamkeit vom 17.12.2020 wurde die 3. COVID-19-Schutzverordnung, BGBl. II Nr. 566/2020 in Kraft gesetzt.

Diese schreibt vor (neben den bereits bestehenden Maßnahmen, wie max.1 Besuch pro Woche, FFP-2-Maske, Gesundheitscheck, Abstand, Desinfektion) dass zusätzlich ein negativer Corona-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden muss.

Wir ersuchen daher, diesen Nachweis mitzubringen um die gewohnte Besuchsabwicklung garantieren zu können.

Diese Verordnung gilt bis 26.12.2020.

Wir ersuchen auch für diese erweiterte Schutzmaßnahme um Ihr Verständnis; diese alle dienen der Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner.

Wir wünschen alles Gute und freuen uns mit Euch auf die Zeit nach CORONA!

Herzliche Grüße

MitarbeiterInnen und Leitung des Sozialzentrums Egg,

Wilhelm Sutterlüty                                           DGKP Tanja Erhart MSc.

Geschäftsführer                                               Pflegedienstleitung